
Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse und Bescheide – für Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen.
Übersetzungsbüro in Regensburg
Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Verträgen und technischen Dokumenten – geprüft nach dem Vier-Augen-Prinzip.Geburtsurkunde, Zeugnis, Führerschein: Schicken Sie uns einen Scan, Sie erhalten meist noch am selben Tag ein Festpreisangebot.Verträge, Gerichtsunterlagen und Geschäftsberichte, übersetzt von Fachübersetzern mit juristischem und kaufmännischem Hintergrund.









Beglaubigte Übersetzungen durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer.
Jede Fachübersetzung wird von einer zweiten Person geprüft.
Ihre Dokumente behandeln wir vertraulich und löschen sie auf Wunsch nach Abschluss.
Leistungen
Für Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien und Behörden.

Urkunden, Zeugnisse und Bescheide – für Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen.

Verträge, AGB, Schriftsätze und Urteile – terminologisch genau und vertraulich.

Betriebsanleitungen, Datenblätter und Sicherheitshinweise mit einheitlicher Terminologie.

Webseiten, Kataloge und Werbetexte – so übersetzt, dass sie in der Zielsprache natürlich klingen.

Korrektur und sprachliche Prüfung von Texten, die Sie selbst übersetzt haben.

Wenn es schnell gehen muss: kurzfristige Bearbeitung nach Absprache.
Preise
Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen, nachdem wir das Dokument gesehen haben.
Beispielpreise zzgl. USt.



Über uns
Wir übersetzen vor allem aus dem und ins Englische, Französische, Italienische, Polnische, Rumänische und Tschechische. Für weitere Sprachen arbeiten wir mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen.
Für Firmenkunden pflegen wir Terminologielisten, damit Ihre Fachbegriffe in jedem Dokument gleich übersetzt werden.

Nennen Sie uns Sprache, Art des Dokuments und Wunschtermin. Die Datei können Sie anschließend per E-Mail schicken.
Angebot anfordernAblauf
Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail genügt.
Sie erhalten Preis und Liefertermin.
Fachübersetzer übersetzen, eine zweite Person prüft.
Per E-Mail, beglaubigt per Post oder zur Abholung im Büro.
Häufige Fragen
Für die meisten Übersetzungen genügt ein gut lesbarer Scan. Ob die Behörde das Original sehen möchte, klären wir vorab mit Ihnen.
Beglaubigte Übersetzungen beeidigter Übersetzer werden von deutschen Behörden und Gerichten in der Regel anerkannt. Für das Ausland klären wir, ob eine Apostille nötig ist.
Urkunden meist wenige Werktage, längere Fachtexte je nach Umfang. Den Liefertermin nennen wir im Angebot.
Unsere Hauptsprachen sind Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch und Tschechisch. Fragen Sie gerne nach weiteren.
Kontakt
Nennen Sie uns Sprache, Art des Dokuments und Wunschtermin. Die Datei können Sie anschließend per E-Mail schicken.
| Mo – Fr | 9:00 – 17:00 Uhr |
|---|---|
| Eilaufträge | nach Absprache |