
Arbeitsrecht
Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis und Arbeitsvertrag – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg
Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht: Wir prüfen Ihren Fall, erklären Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie.Sie schildern uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Lage einschätzen und welche Kosten auf Sie zukommen.Erste Einschätzung zeitnah, auf Wunsch per Video. Wir klären auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.









Bei laufenden Fristen, etwa nach einer Kündigung, erhalten Sie kurzfristig einen Termin.
Wir erklären Ihnen vor der Beauftragung, welche Gebühren anfallen.
Auf Wunsch holen wir die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein.
Rechtsgebiete
Wir beraten Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen – außergerichtlich und vor Gericht.

Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis und Arbeitsvertrag – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Mängel und Kündigung – für Mieter und Vermieter.

Trennung, Scheidung, Unterhalt und Umgang mit den Kindern – mit Blick auf eine tragfähige Lösung.

Unfallregulierung, Bußgeldbescheid und Fahrverbot – wir nehmen Akteneinsicht und prüfen die Messung.

Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung offener Forderungen.

Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung – beratend und in der Vertretung.
Ablauf
Sie schildern Ihr Anliegen kurz per Telefon oder Formular.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und schätzen die Rechtslage ein.
Sie entscheiden, wie es weitergeht – mit klarer Kostenübersicht.
Wir übernehmen die Korrespondenz und vertreten Sie, wenn nötig, vor Gericht.



Über die Kanzlei
Bei uns bearbeitet die Anwältin oder der Anwalt, mit dem Sie sprechen, auch Ihren Fall. Sie erhalten Kopien aller wichtigen Schreiben und wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.
Wenn ein Prozess wenig Aussicht hat, sagen wir Ihnen das offen – und suchen mit Ihnen nach einer anderen Lösung.

Ein paar Sätze genügen. Bitte nennen Sie laufende Fristen gleich mit. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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Häufige Fragen
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt. Den Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin.
Das hängt von Ihrem Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Wir fragen die Deckung auf Wunsch für Sie an.
Alles, was zum Fall gehört: Verträge, Schreiben der Gegenseite, Bescheide und Ihre Notizen zum Ablauf.
Sofort. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Kontakt
Ein paar Sätze genügen. Bitte nennen Sie laufende Fristen gleich mit. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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